Sparbriefe und deren Zinserträge vergleichen

Zu den im Gegensatz zu Festgeld oder Tagesgeld nicht so weit verbreiteten, dennoch aber sehr sicheren Anlageformen, zählt unter anderem der Sparbrief. Rechtlich betrachtet ist der Sparbrief allerdings keine Spareinlage, sondern fällt in den Bereich der Schuldverschreibungen. Von der Handhabung her ist der Sparbrief allerdings in sehr vielen Punkten mit einem Sparbuch oder einer sonstigen Spareinlage zu vergleichen. Was zeichnet den Sparbrief aus und worauf sollten Anleger achten, wenn sie sich für diese Form der Geldanlage entscheiden? Dass es sich beim Sparbrief um eine sehr sichere Anlage handelt wird schon alleine dadurch deutlich, dass Banken die Sparbriefe zu einhundert Prozent als Sicherheit für Kredite bewerten. Es gibt keine etwaigen Kursverluste, die Zinsen sind für die gesamte Laufzeit garantiert und ein Währungsrisiko wäre nur dann vorhanden, wenn die Anlage in einer anderen Währung als in Euro erfolgen würde. Es gibt jedoch beim Sparbrief, der übrigens von den Sparkassen als Sparkassenbrief bezeichnet wird, ein Emittentenrisiko.

Ob der Sparbrief unter die bekannte Einlagensicherung fällt oder nicht, hängt von der individuellen Ausstattung der emittierenden Bank ab. Bei manchen Banken fällt der Sparbrief unter deren private Einlagensicherung, bei anderen wiederum nicht. Daher sollten sich besonders sicherheitsorientierte Anleger in diesem Punkt beim Anbieter erkundigen. Sparbriefe sind nicht an der Börse handelbar und die Mindesteinlage beträgt meistens zwischen 500 und 5.000 Euro. Auch bei der Laufzeit gibt es eine recht große Spannbreite, jedoch zählen die Sparbriefe weitestgehend zu den langfristigen Geldanlagen. Daher beträgt die Laufzeit meistens mindestens vier bis zu zehn Jahre. Eine vorzeitige Verfügung ist beim Sparbrief übrigens nicht möglich, darauf müssen Anleger unbedingt achten. In diesem Punkt unterscheiden sich Sparbriefe dann auch von Spareinlagen, denn diese kann man jederzeit kündigen, wenn auch mitunter unter Zinsverlusten.

Zwar sind Sparbriefe nicht vorzeitig verfügbar oder veräußerbar, aber zumindest können sie als Sicherheit für einen Kredit verpfändet werden, falls der Anleger doch einmal dringend Kapital benötigt. Was die Verwahrung betrifft, so bilden Sparbriefe eine Ausnahme in der Hinsicht, als dass die Sparbriefe weder auf einem Anlagekonto noch in einem Wertpapierdepot verwahrt werden. Stattdessen richtet die Bank meistens ein internes Konto ein, auf welchem die Gegenwerte der Sparbriefe dann verbucht werden. Alternativ gibt es manchmal auch die Möglichkeit, dass der Kunde den Sparbrief als effektives Stück erhält. Dann wird praktisch durch den Besitz der „Urkunde“ das Recht verbrieft, das investierte Kapital am Fälligkeitstag unter Vorlage der Sparbrief-Urkunde ausgezahlt zu bekommen. Die Zinszahlung wird beim Sparbrief meistens jährlich auf ein separates Konto (Sparkonto oder Girokonto) vorgenommen. Manche Banken bieten darüber hinaus auch abgezinste oder aufgezinste Sparbriefe an, was bezüglich der Abgeltungssteuer allerdings eher nicht zu empfehlen ist, da die Zinserträge dann „auf einen Schlag“ für die gesamte Laufzeit zu versteuern sind.

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